Wird das Fahrrad im Rahmen der Andsafe Fahrradversicherung nicht mehr fahrbereit, organisiert der Fahrradschutzbrief die Weiter- oder Rückfahrt sowie die Abholung des reparierten Rades – mit Kostenübernahme bis zu einer festgelegten Höhe.
Weiter- oder Rückfahrt
Ist das versicherte Fahrrad nicht mehr fahrbereit, organisieren wir die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort- oder Startort.
Gleiches gilt für:
- die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz,
- die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort.
Die entstehenden Kosten übernehmen wir bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Fahrrad unterwegs liegen bleibt und nicht weiterfahren kann, kümmert sich die Versicherung darum, dass Sie an Ihr Ziel oder wieder nach Hause kommen. Auch das spätere Abholen des reparierten Rades wird organisiert. Für diese Leistungen steht ein begrenzter Kostenrahmen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wann greift die Leistung zur Weiter- oder Rückfahrt?
Die Leistung greift, wenn das versicherte Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Wohin wird die Weiterfahrt organisiert?
Es wird die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Ziel- oder Startort organisiert.
Wird auch das reparierte Fahrrad abgeholt?
Ja, die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort ist ebenfalls Teil der Leistung.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die entstehenden Kosten werden bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro übernommen.