Die Andsafe Fahrradversicherung übernimmt im Rahmen des Fahrradschutzbriefs die Kosten für die Bergung des versicherten Fahrrads samt Gepäck – innerhalb Europas bis zu 3.000 Euro, bei behördlicher Anweisung sogar in voller Höhe. Auch außerhalb Europas gibt es Schutz für selbst organisierte Bergungen bis 1.000 Euro gegen Vorlage der Belege.
Bergung
1. Bei Schadensfall innerhalb Europas:
Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem Versicherungsfall geborgen, also z.B. aus einem Gewässer herausgezogen und verladen werden, kümmern wir uns darum und übernehmen die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro.
Sofern die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen wir die Kosten in voller Höhe.
2. Bei Schadensfall außerhalb Europas:
Tritt der Versicherungsfall außerhalb Europas ein, übernehmen wir die Kosten für eine selbst organisierte Bergung bis zu einer Höhe von insgesamt 1.000 Euro.
Voraussetzung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt Ihr Fahrrad nach einem Schaden an einer Stelle liegen, von der es nur mit Aufwand geholt werden kann – etwa aus einem Gewässer –, hilft der Schutzbrief bei der Bergung und trägt die dafür anfallenden Kosten. Innerhalb Europas gibt es einen höheren Kostenrahmen als außerhalb Europas, und bei behördlich angeordneter Bergung besteht kein Kostenlimit. Für Bergungen außerhalb Europas, die Sie selbst organisieren, sollten Sie die Belege aufbewahren und einreichen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Bergungskosten innerhalb Europas übernommen?
Innerhalb Europas werden die entstehenden Bergungskosten für das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck bis zu 3.000 Euro übernommen.
Was gilt, wenn die Bergung behördlich angewiesen wurde?
Wurde die Bergung behördlich angewiesen, werden die Kosten in voller Höhe übernommen.
Welche Leistung gibt es bei einem Schadensfall außerhalb Europas?
Außerhalb Europas werden die Kosten für eine selbst organisierte Bergung bis zu insgesamt 1.000 Euro übernommen.
Welche Voraussetzung gilt für die Erstattung außerhalb Europas?
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie entsprechende Belege bei uns einreichen.
Ist das Gepäck bei der Bergung mitversichert?
Ja, die Bergung umfasst das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck.