Bei der Andsafe Fahrradversicherung greift der Fahrradschutzbrief, wenn das versicherte Rad nach Beschädigung, Diebstahl, Unfall, Sturz, Reifenpanne oder mechanischem Defekt nicht mehr genutzt werden kann oder Sie verletzt sind – erfahren Sie, wann ein Versicherungsfall vorliegt und wann nicht.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn:
- das versicherte Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt werden kann: Beschädigung, Diebstahl (auch Teilediebstahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt), Unfall (Definition folgt sogleich), Sturz, Reifenpanne, mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch) und/oder
- Sie aufgrund von Verletzungen, die Sie während der Fahrt erlitten haben, nicht mehr weiterfahren können, und
- Sie den Anspruch auf Leistungen aus dem Fahrradschutzbrief selbst oder durch eine beauftragte Person beim Notfalltelefon geltend machen.
Definition Unfall:
Mit dem Begriff des Unfalls ist jedes Ereignis gemeint, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und dafür sorgt, dass es nicht mehr fahrbereit ist bzw. sich nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den folgenden Gründen ausfällt:
- Die Akkus sind entladen.
- Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
- Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt, dass Ihnen die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich gemacht wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrradschutzbrief hilft Ihnen, wenn Sie mit Ihrem versicherten Rad liegenbleiben. Das kann daran liegen, dass das Fahrrad selbst nicht mehr fahrbereit ist – etwa nach einem Sturz, einer Panne oder einem technischen Defekt – oder daran, dass Sie sich unterwegs verletzt haben und nicht mehr weiterfahren können. Damit die Leistung greift, melden Sie sich beim Notfalltelefon. In bestimmten Alltagssituationen, die Sie selbst beheben können oder die auf einen nicht zulässigen Zustand des Rades zurückgehen, besteht dagegen kein Anspruch.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall beim Fahrradschutzbrief vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahrrad wegen Beschädigung, Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern dies die Fahrbereitschaft aufhebt), Unfall, Sturz, Reifenpanne oder mechanischen Mängeln nicht mehr genutzt werden kann, oder wenn Sie aufgrund von während der Fahrt erlittenen Verletzungen nicht mehr weiterfahren können. Zudem müssen Sie den Anspruch beim Notfalltelefon geltend machen.
Was gilt als Unfall im Sinne des Fahrradschutzbriefs?
Als Unfall gilt jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und dafür sorgt, dass es nicht mehr fahrbereit ist bzw. sich nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Ist ein leerer Akku ein Versicherungsfall?
Nein. Wenn die Akkus entladen sind, liegt kein Versicherungsfall vor.
Greift der Schutzbrief bei zu wenig Reifendruck?
Nein. Ist nicht ausreichend Druck auf dem Reifen und lässt sich dies durch Gebrauch einer Luftpumpe beheben, liegt kein Versicherungsfall vor.
Wie mache ich den Anspruch geltend?
Sie machen den Anspruch auf Leistungen aus dem Fahrradschutzbrief selbst oder durch eine beauftragte Person beim Notfalltelefon geltend.