In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Wartungs-, Service- und Inspektionskosten, Rost, Oxidation, Alterung sowie Schäden durch Manipulationen, unsachgemäße Reparaturen oder ungewöhnliche Verwendung. Hier erfahren Sie, welche Fälle nicht abgedeckt sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Aufwendungen durch Wartungs-, Service- oder Inspektionskosten;
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es handelt sich um einen Verschleißschaden;
- Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss;
- Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- den Nutzungsausfall, wenn das Fahrrad nach einem Versicherungsfall nicht mehr genutzt werden kann.
Schäden und Folgeschäden, die wie folgt entstehen:
- durch Manipulationen des Antriebssystems,
- durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten,
- durch unsachgemäße Reparaturen,
- durch eine ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder
- durch die Reinigung des Fahrrads.
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung deckt nicht jeden erdenklichen Schaden ab. Kosten für regelmäßige Pflege und Wartung, altersbedingte Abnutzung sowie rein optische Beeinträchtigungen ohne Funktionseinschränkung sind ausgenommen. Ebenso greift der Schutz nicht, wenn ein Dritter für den Schaden aufkommen muss oder wenn der Schaden auf eigenes unsachgemäßes Vorgehen – etwa fehlerhafte Umbauten, unsachgemäße Reparaturen oder eine ungewöhnliche Nutzung – zurückzuführen ist.
Häufige Fragen
Sind Wartungs- und Inspektionskosten versichert?
Nein. Aufwendungen durch Wartungs-, Service- oder Inspektionskosten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Schäden durch Rost oder Alterung abgedeckt?
Schäden durch Rost oder Oxidation sowie durch Alterung und Materialermüdung sind nicht versichert. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um einen Verschleißschaden handelt.
Werden reine Kratzer oder Lackschäden ersetzt?
Nein. Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen, wie zum Beispiel Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind nicht versichert.
Besteht Anspruch auf Nutzungsausfall?
Nein. Für den Nutzungsausfall, wenn das Fahrrad nach einem Versicherungsfall nicht mehr genutzt werden kann, besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Schäden durch unsachgemäße Reparaturen versichert?
Nein. Schäden und Folgeschäden durch Manipulationen des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten, unsachgemäße Reparaturen, eine ungewöhnliche Verwendung oder die Reinigung des Fahrrads sind ausgeschlossen.