In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gibt es Situationen, in denen kein Versicherungsschutz bei Entwendung greift: etwa beim Verlieren oder Stehenlassen des Rades, bei fehlender Diebstahlsicherung sowie für lose verbundene Teile. Hier erfahren Sie, welche Fälle konkret ausgeschlossen sind.
In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung besteht kein Versicherungsschutz:
- bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen;
- bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht gegen Diebstahl gesichert war;
- für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn, diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht in jeder Situation. Wer sein Fahrrad verliert oder irgendwo stehen lässt, ist nicht abgesichert. Ebenso muss das Rad bei einem Diebstahl gegen Diebstahl gesichert gewesen sein. Für lose angebrachte Teile besteht nur dann Schutz, wenn sie gemeinsam mit dem Fahrrad entwendet wurden.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich mein Fahrrad verliere oder stehen lasse?
Nein. Bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen besteht kein Versicherungsschutz.
Ist ein Fahrraddiebstahl immer versichert?
Nein. Bei einem Fahrraddiebstahl besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad nicht gegen Diebstahl gesichert war.
Sind lose mit dem Fahrrad verbundene Teile mitversichert?
Für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile besteht kein Versicherungsschutz, es sei denn, diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet.