Die Andsafe Fahrradversicherung schützt auch beim Trickdiebstahl: Wird das Fahrrad entwendet, weil eine Person den berechtigten Nutzer geschickt täuscht, um es ungehindert an sich zu nehmen, greift der Versicherungsschutz für das abhandengekommene Rad.
Versichert ist auch das Abhandenkommen des Fahrrads durch einen Trickdiebstahl.
Ein solcher liegt vor, wenn eine Person Sie bzw. den berechtigten Nutzer täuscht, um das Fahrrad ungehindert an sich nehmen zu können.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Ihnen das Fahrrad nicht durch einen klassischen Diebstahl entwendet wird, sondern durch eine Täuschung, ist dieser Fall abgedeckt. Wird der berechtigte Nutzer also von einer anderen Person hinters Licht geführt, damit diese das Rad ungehindert mitnehmen kann, besteht Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist Trickdiebstahl in der Andsafe Fahrradversicherung mitversichert?
Ja. Versichert ist auch das Abhandenkommen des Fahrrads durch einen Trickdiebstahl.
Was ist ein Trickdiebstahl?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn eine Person Sie bzw. den berechtigten Nutzer täuscht, um das Fahrrad ungehindert an sich nehmen zu können.
Wer muss beim Trickdiebstahl getäuscht werden?
Getäuscht werden muss der berechtigte Nutzer bzw. Sie selbst, damit die Person das Fahrrad ungehindert an sich nehmen kann.