Die Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung schützt auch bei Raub des Fahrrads – etwa bei angewendeter Gewalt, angedrohter körperlicher Gewalt an Ort und Stelle oder wenn die Widerstandskraft durch Ohnmacht oder Herzinfarkt ausgeschaltet war. Der Schutz gilt ebenso für berechtigte Nutzer.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Fahrrad geraubt wurde.
Das ist der Fall, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:
- Eine Person hat gegen Sie Gewalt angewendet, um den Widerstand gegen die Wegnahme des Fahrrads auszuschalten.
- Sie haben einer Person das Fahrrad überlassen, weil sie Ihnen körperliche Gewalt an Ort und Stelle angedroht hat.
- Ihnen wurde das Fahrrad weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft z.B. infolge einer Ohnmacht oder eines Herzinfarktes ausgeschaltet war. Ihre körperliche Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht selbst verschuldete Ursache entstanden sein.
Das Gleiche gilt, wenn nicht Sie, sondern ein berechtigter Nutzer Raubopfer geworden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen das Fahrrad mit Gewalt oder unter Androhung körperlicher Gewalt weggenommen, greift der Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn Sie sich in dem Moment nicht wehren konnten, weil Ihre Widerstandskraft – etwa durch eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt – ausgeschaltet war. Diese gesundheitliche Beeinträchtigung darf nicht selbst verschuldet sein. Ebenso geschützt sind berechtigte Nutzer, die zum Raubopfer werden.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrrad auch bei Raub versichert?
Ja. In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn das Fahrrad geraubt wurde.
Wann liegt ein Raub im Sinne der Bedingungen vor?
Ein Raub liegt vor, wenn eine Person Gewalt gegen Sie anwendet, um den Widerstand gegen die Wegnahme auszuschalten, wenn Sie das Fahrrad wegen angedrohter körperlicher Gewalt an Ort und Stelle überlassen oder wenn Ihnen das Fahrrad weggenommen wird, weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war.
Bin ich versichert, wenn ich durch Ohnmacht oder Herzinfarkt wehrlos war?
Ja. Wird Ihnen das Fahrrad weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft z.B. infolge einer Ohnmacht oder eines Herzinfarktes ausgeschaltet war, besteht Schutz. Die körperliche Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht selbst verschuldete Ursache entstanden sein.
Gilt der Schutz auch, wenn ein anderer Nutzer beraubt wird?
Ja. Das Gleiche gilt, wenn nicht Sie, sondern ein berechtigter Nutzer Raubopfer geworden ist.