Bei der Andsafe Fahrradversicherung besteht Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, wenn das Fahrrad aus einem gewaltsam aufgebrochenen Raum entwendet wird. Bei gemeinschaftlich genutzten Räumen greift der Schutz nur mit abschließbarer Diebstahlsicherung – erfahren Sie, welche Sicherungen gleichgestellt sind.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn das versicherte Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde.
Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container oder vergleichbare Behältnisse.
Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.
Einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt ist:
- Die Befestigung an einem Fahrradträger an einem Fahrzeug, sofern der Fahrradträger über entsprechende Sicherungen verfügt und diese auch genutzt werden.
- Die Lagerung/Das Abstellen des Fahrrads in einem verschlossenen Innenraum (auch Kofferraum) eines Fahrzeugs.
- Die Lagerung/Das Abstellen in einem verschlossenen Raum bzw. in einem verschlossenen Gebäude.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Fahrrad aus einem Gebäude gestohlen, greift der Schutz, wenn sich jemand mit Gewalt Zugang zu dem Raum verschafft hat. Dabei zählen auch abschließbare Container oder ähnliche Behältnisse als solche Räume. Bei Räumen, die von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden, sollte das Fahrrad zusätzlich abgeschlossen sein – oder auf eine der gleichgestellten Weisen gesichert werden, etwa über einen gesicherten Fahrradträger oder im verschlossenen Fahrzeug- bzw. Gebäudeinneren.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrrad versichert, wenn es aus einem Gebäude gestohlen wird?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde.
Gelten Container ebenfalls als versicherte Räume?
Ja. Abschließbare Container oder vergleichbare Behältnisse sind Räumen gleichgesetzt.
Was gilt bei gemeinschaftlich genutzten Räumen?
Hier besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist.
Welche Sicherungen sind einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt?
Gleichgestellt sind die Befestigung an einem Fahrradträger mit genutzten Sicherungen, das Abstellen in einem verschlossenen Innenraum (auch Kofferraum) eines Fahrzeugs sowie die Lagerung in einem verschlossenen Raum bzw. verschlossenen Gebäude.