Die Andsafe Fahrradversicherung leistet bei Diebstahl, wenn das versicherte Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen und damit gegen Diebstahl gesichert war. Auch die Befestigung an einem Fahrradträger oder die Lagerung im verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs kann einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt sein.
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad entwendet wurde und zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen, also gegen Diebstahl gesichert war.
Einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt ist zum Beispiel:
- die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen
- die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs
Was bedeutet das konkret?
Damit der Diebstahlschutz greift, muss das Fahrrad im Moment der Entwendung gesichert gewesen sein – in der Regel also abgeschlossen. Als gleichwertig gilt auch, wenn das Rad mit allen abgeschlossenen Sicherungen auf einem Fahrradträger befestigt ist oder in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs liegt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Wann besteht bei Diebstahl Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad entwendet wurde und zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen, also gegen Diebstahl gesichert war.
Muss das Fahrrad abgeschlossen sein?
Ja, das Fahrrad muss zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen und damit gegen Diebstahl gesichert gewesen sein.
Was ist einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt?
Gleichgestellt ist zum Beispiel die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs.
Ist das Fahrrad auf einem Fahrradträger geschützt?
Die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen ist einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt.