Die Andsafe Fahrradversicherung leistet, wenn das Fahrrad oder mitversicherte Sachen entwendet werden – sofern dies vereinbart ist. Wichtig zu wissen: Lose mit dem Rad verbundene Teile sind nur dann ersetzbar, wenn der Dieb sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet hat.
Versicherungsschutz bei Entwendung:
Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrrad und/oder mitversicherte Sachen entwendet werden (sofern vereinbart).
Lose verbundene Teile:
Lose mit dem Fahrrad verbundene Teile ersetzen wir nur, wenn der Dieb sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrrad oder eine mitversicherte Sache gestohlen, greift der Versicherungsschutz – vorausgesetzt, dieser Schutz wurde vereinbart. Teile, die nur lose am Rad befestigt sind, sind allerdings nur dann abgesichert, wenn sie gemeinsam mit dem Fahrrad entwendet werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die vereinbarten Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl?
Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrrad und/oder mitversicherte Sachen entwendet werden – sofern dies vereinbart ist.
Sind mitversicherte Sachen bei Entwendung abgedeckt?
Ja, mitversicherte Sachen sind bei Entwendung abgedeckt, sofern dies vereinbart wurde.
Werden lose mit dem Fahrrad verbundene Teile ersetzt?
Lose mit dem Fahrrad verbundene Teile werden nur ersetzt, wenn der Dieb sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet hat.
Was gilt, wenn nur ein loses Teil ohne das Fahrrad gestohlen wird?
Ein Ersatz für lose verbundene Teile erfolgt nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet werden.