In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung ist zunächst die im Versicherungsschein genannte Person versichert, die das Fahrrad erworben hat und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Mitversichert sind zudem berechtigte Nutzer, die das Fahrrad mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzen.
Für versicherte Personen:
Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also Sie als Versicherungsnehmer. Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Ihrem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen (berechtigte Nutzer).
Die Rechte und Pflichten aus diesem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Sie müssen sich das Handeln und Unterlassen der berechtigten Nutzer wie eigenes Handeln und Unterlassen zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist in erster Linie die Person, die im Versicherungsschein steht und das Fahrrad gekauft hat – vorausgesetzt, sie wohnt in Deutschland. Wer das Fahrrad mit Ihrer Zustimmung nutzt, ist ebenfalls geschützt. Als Versicherungsnehmer sind allerdings nur Sie Inhaber der vertraglichen Rechte und Pflichten und tragen die Verantwortung für das Verhalten dieser berechtigten Nutzer.
Häufige Fragen
Wer ist in der Fahrradversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also Sie als Versicherungsnehmer.
Welche Voraussetzung muss der Versicherungsnehmer erfüllen?
Sie als Versicherungsnehmer müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Sind weitere Personen mitversichert?
Ja, mitversichert sind Personen, die mit Ihrem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen (berechtigte Nutzer).
Wem stehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu?
Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Sie müssen sich das Handeln und Unterlassen der berechtigten Nutzer wie eigenes Handeln und Unterlassen zurechnen lassen.