Wie die Andsafe Fahrradversicherung private Nutzung definiert, erfahren Sie hier: Versichert sind überwiegend selbst genutzte Fahrräder samt privat motivierter Fahrten sowie Trainings- und Übungsfahrten. Auch dienstliche Fahrten und die Teilnahme an bestimmten Radsportveranstaltungen können mitversichert sein – gewerbliche Nutzung dagegen nicht.
Versicherte Nutzung
Eine private Nutzung im Sinne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn das Fahrrad überwiegend vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Hierzu zählen insbesondere alle privat motivierten Fahrten einschließlich der Teilnahme an Trainings- und Übungsfahrten, sofern diese nicht auf eigens dafür abgesperrten Wegen, Straßen und Plätzen durchgeführt werden.
Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen:
Eine Versicherung für die Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen besteht nur dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das primäre Ziel ist nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet.
- Es werden keine Startnummern vergeben.
- Es werden keine Zeitmessungen durchgeführt.
Dienstliche Fahrten:
Eine Nutzung für dienstliche Fahrten ist mitversichert, sofern das Fahrrad ausschließlich vom Versicherungsnehmer dafür genutzt wird.
Nicht versichert ist die Nutzung im Rahmen eines Gewerbes, wenn die Nutzung des Fahrrads unmittelbar der Ausübung des Gewerbes dient, zum Beispiel:
- Fahrradvermietung
- Kurier- und Lieferdienste
- Fahrräder als Werbeflächen
- Coffeebikes und ähnliche Nutzungen
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist im Wesentlichen die private Nutzung des Fahrrads durch Sie selbst – also alltägliche und privat motivierte Fahrten sowie das Training. Auch dienstliche Fahrten sind abgedeckt, solange nur Sie das Rad dafür nutzen. Bei Radsportveranstaltungen besteht Schutz nur bei nicht auf Geschwindigkeit ausgerichteten, breitensportlichen Formaten ohne Startnummern und Zeitmessung. Sobald das Fahrrad gewerblich eingesetzt wird und diesem Zweck unmittelbar dient, greift der Versicherungsschutz nicht.
Häufige Fragen
Was gilt als private Nutzung des Fahrrads?
Eine private Nutzung liegt vor, wenn das Fahrrad überwiegend vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Dazu zählen insbesondere alle privat motivierten Fahrten einschließlich der Teilnahme an Trainings- und Übungsfahrten, sofern diese nicht auf eigens dafür abgesperrten Wegen, Straßen und Plätzen durchgeführt werden.
Sind dienstliche Fahrten mitversichert?
Ja, die Nutzung für dienstliche Fahrten ist mitversichert, sofern das Fahrrad ausschließlich vom Versicherungsnehmer dafür genutzt wird.
Bin ich bei Radsportveranstaltungen versichert?
Eine Versicherung für die Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen besteht nur dann, wenn das primäre Ziel nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, keine Startnummern vergeben werden und keine Zeitmessungen durchgeführt werden.
Ist die gewerbliche Nutzung des Fahrrads versichert?
Nein. Nicht versichert ist die Nutzung im Rahmen eines Gewerbes, wenn die Nutzung des Fahrrads unmittelbar der Ausübung des Gewerbes dient, zum Beispiel Fahrradvermietung, Kurier- und Lieferdienste, Fahrräder als Werbeflächen, Coffeebikes und ähnliche Nutzungen.