In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung sind Fahrradanhänger bis zu einem Neuwert von 150 Euro ohne besondere Benennung mitversichert, sofern der Anhänger fest mit dem versicherten Fahrrad verbunden ist. Wird dieser Wert überschritten, entfällt die Mitversicherung komplett. Der Betrag für den Anhänger wird zusätzlich gezahlt und nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgender Versicherungsschutz für Fahrradanhänger:
- Fahrradanhänger sind bis zu einem Neuwert von 150 Euro ohne besondere Benennung mitversichert, wenn dieser mit dem versicherten Fahrrad fest verbunden ist.
- Wird dieser Wert überschritten, so entfällt die Mitversicherung komplett.
- Der Betrag für den Anhänger wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet, sondern zusätzlich gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Ein fest mit Ihrem versicherten Fahrrad verbundener Anhänger ist automatisch mitversichert, solange sein Neuwert die Grenze von 150 Euro nicht übersteigt – eine gesonderte Nennung ist dafür nicht nötig. Liegt der Neuwert höher, besteht für den Anhänger kein Versicherungsschutz mehr. Ist der Anhänger mitversichert, geht sein Wert nicht zulasten der Versicherungssumme des Fahrrads, sondern wird darüber hinaus geleistet.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Wert ist ein Fahrradanhänger mitversichert?
Fahrradanhänger sind bis zu einem Neuwert von 150 Euro ohne besondere Benennung mitversichert.
Welche Voraussetzung muss für die Mitversicherung erfüllt sein?
Der Anhänger muss mit dem versicherten Fahrrad fest verbunden sein.
Was passiert, wenn der Anhänger mehr als 150 Euro wert ist?
Wird der Neuwert von 150 Euro überschritten, entfällt die Mitversicherung komplett.
Wird der Wert des Anhängers auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein, der Betrag für den Anhänger wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet, sondern zusätzlich gezahlt.