Die Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung schützt genau das Fahrrad, das im Versicherungsschein genannt ist. Kein Schutz besteht für versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder sowie für Eigenbauten und Umbauten, die nicht vom Fachhandel zusammengebaut wurden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf das Fahrrad, das im Versicherungsschein genannt ist.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- für Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
- für Fahrräder, die nicht durch einen Fahrradfachhandel zusammengebaut worden sind (Eigenbauten / Umbauten).
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist ausschließlich das eine Fahrrad, das ausdrücklich in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt ist. Räder, die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht auslösen, sowie selbst oder nicht im Fachhandel zusammengebaute Räder sind vom Schutz ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Fahrrad ist versichert?
Versichert ist nur das Fahrrad, das im Versicherungsschein genannt ist.
Sind Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht versichert?
Nein. Für Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Eigenbauten oder Umbauten versichert?
Nein. Für Fahrräder, die nicht durch einen Fahrradfachhandel zusammengebaut worden sind (Eigenbauten / Umbauten), besteht kein Versicherungsschutz.
Ist auch ein zweites, nicht im Versicherungsschein genanntes Fahrrad mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf das Fahrrad, das im Versicherungsschein genannt ist.