Die andsafe Privathaftpflichtversicherung leistet auch bei gemieteten, geliehenen und geleasten beweglichen Sachen und schützt so vor Haftpflichtansprüchen, wenn fremde Gegenstände beschädigt werden. Damit ist der Umgang mit fremdem Eigentum im Alltag abgesichert.
- Versicherungsschutz besteht für gemietete, geliehene und geleaste bewegliche Sachen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bewegliche Sachen gemietet, geliehen oder geleast wurden und dabei beschädigt werden, greift der Versicherungsschutz. So sind Haftpflichtansprüche im Umgang mit fremdem beweglichem Eigentum abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind geliehene Gegenstände versichert?
Ja, der Versicherungsschutz besteht für gemietete, geliehene und geleaste bewegliche Sachen.
Gilt der Schutz auch für geleaste Sachen?
Ja, geleaste bewegliche Sachen sind eingeschlossen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2025