Bei der andsafe Hundehaftpflicht endet der Beitragsanspruch, wenn das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft wegfällt und niemand aus dem Kreis der mitversicherten Personen den Vertrag weiterführt. Der Versicherer erhält den Beitrag dann nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem er erstmals vom Wegfall dieses Interesses Kenntnis erhält.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn des Versicherungsvertrages vollständig und dauerhaft weg, endet der Anspruch des Versicherers auf den Beitrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Voraussetzung ist zudem, dass das Vertragsverhältnis nicht von einer mitversicherten Person weitergeführt wird.
In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem er erstmalig vom Interessenfortfall erfahren hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Grund für die Versicherung nach Vertragsbeginn komplett und endgültig entfällt und keine mitversicherte Person den Vertrag übernimmt, darf der Versicherer den Beitrag nur bis zu dem Moment behalten, in dem er zum ersten Mal von diesem Wegfall erfährt. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein weiterer Beitragsanspruch mehr für die weggefallene Absicherung.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem er erstmalig vom Interessenfortfall erfahren hat.
Gilt die Beitragsregelung auch, wenn jemand anderes den Vertrag übernimmt?
Nein. Die Regelung greift nur, wenn das Vertragsverhältnis nicht von einer mitversicherten Person weitergeführt wird.
Ab wann endet der Beitragsanspruch des Versicherers?
Der Beitragsanspruch endet zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer erstmalig vom vollständigen und dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses erfahren hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025