Nach einem Versicherungsfall in der andsafe Hundehaftpflicht können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen. Für den Versicherungsnehmer gilt dafür nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung eine Frist von einem Monat, wobei die Kündigung in Textform erfolgen muss und grundsätzlich sofort mit Zugang wirksam wird.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie das Versicherungsverhältnis kündigen. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie dafür einen Monat Zeit.
Die Kündigung muss uns in Textform zugehen, also zum Beispiel als E-Mail oder Brief. Sie wird dann direkt mit Zugang bei uns wirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Der späteste mögliche Zeitpunkt ist das Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Auch uns steht nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Kündigungsrecht zu. Das oben Gesagte gilt dann entsprechend. Einziger Unterschied ist, dass unsere Kündigung nicht sofort wirksam wird, sondern erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Sie haben dafür nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung einen Monat Zeit und müssen die Kündigung in Textform aussprechen. Ihre Kündigung wirkt sofort mit Zugang, sofern Sie keinen späteren Zeitpunkt bestimmen. Kündigt der Versicherer, wird dessen Kündigung erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach einem Schaden Zeit, den Vertrag zu kündigen?
Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie einen Monat Zeit, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
In welcher Form muss ich die Kündigung einreichen?
Die Kündigung muss in Textform zugehen, also zum Beispiel als E-Mail oder Brief.
Ab wann ist meine Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird direkt mit Zugang beim Versicherer wirksam, es sei denn, Sie bestimmen einen späteren Zeitpunkt. Der späteste mögliche Zeitpunkt ist das Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Kann auch der Versicherer nach einem Schaden kündigen?
Ja, auch dem Versicherer steht nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Kündigungsrecht zu. Seine Kündigung wird jedoch erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025