Wer eine Hundehaftpflicht bei andsafe hat, muss den Versicherer unverzüglich informieren, sobald ein Haftpflichtanspruch erhoben wird, ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwaltliches Verfahren beginnt, ein Mahnbescheid ergeht oder gerichtlich der Streit verkündet wird. Diese Informationspflichten sorgen dafür, dass der Versicherer rechtzeitig eingebunden ist.
Sie müssen den Versicherer unverzüglich informieren, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Gegen Sie wird ein Haftpflichtanspruch erhoben.
- Aus Anlass des Schadens wird gegen Sie ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwaltliches Verfahren eingeleitet.
- Gegen Sie wird ein Mahnbescheid erlassen.
- Ihnen wird gerichtlich der Streit verkündet.
Was bedeutet das konkret?
Sobald es rund um einen Schaden ernst wird, müssen Sie den Versicherer sofort in Kenntnis setzen. Das gilt etwa, wenn jemand Haftpflichtansprüche gegen Sie stellt, ein Verfahren gegen Sie beginnt, ein Mahnbescheid kommt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. So kann der Versicherer rechtzeitig reagieren.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Versicherer über einen Haftpflichtfall informieren?
Sie müssen den Versicherer unverzüglich informieren, wenn ein Haftpflichtanspruch gegen Sie erhoben wird, ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwaltliches Verfahren gegen Sie eingeleitet wird, ein Mahnbescheid gegen Sie erlassen wird oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Muss ich auch einen Mahnbescheid melden?
Ja, wenn gegen Sie ein Mahnbescheid erlassen wird, müssen Sie den Versicherer unverzüglich darüber informieren.
Gilt die Meldepflicht auch bei einem staatsanwaltlichen Verfahren?
Ja, wird aus Anlass des Schadens ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwaltliches Verfahren gegen Sie eingeleitet, müssen Sie den Versicherer unverzüglich informieren.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025