Bei der Hundehaftpflicht von andsafe greift eine Vorleistungsgarantie, wenn zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar ist, ob ein Sachschaden noch in einen Vorvertrag oder bereits in diese Versicherung fällt: Der Versicherer verweigert den Schutz dann nicht pauschal, sondern klärt die zeitliche Zuordnung mit dem Vorversicherer und geht bei fehlender Einigung in Vorleistung, sofern der Schaden auch nach den Bedingungen des Vorversicherers versichert wäre.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung nicht klar, ob ein versicherter Sachschaden während der Wirksamkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder noch in die Wirksamkeit eines Vorvertrages fällt, wird sich der Versicherer nicht darauf berufen, dass kein Versicherungsschutz besteht. Stattdessen setzt er sich mit dem Vorversicherer über die zeitliche Zuordnung des Schadens und die damit verbundene Zuständigkeit auseinander.
Kann keine Einigung mit dem Vorversicherer erzielt werden und steht zugleich fest, dass der entsprechende Schadensfall auch nach den Vertragsbestimmungen des Vorversicherers versichert wäre, geht der Versicherer in Vorleistung. Er reguliert den Schaden dann auf Basis dieser Vertragsbestimmungen.
Stellt sich heraus, dass der Versicherungsfall nicht in den versicherten Zeitraum dieses Vertrages fällt und der Vorversicherer ebenfalls ganz oder teilweise leistungsfrei ist, kann der Versicherer die erbrachten Leistungen vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nicht eindeutig ist, ob ein Sachschaden noch zum alten oder schon zum neuen Vertrag gehört, verweigert der Versicherer nicht einfach die Leistung. Er klärt die Zuständigkeit mit dem Vorversicherer und tritt in Vorleistung, falls keine Einigung zustande kommt und der Schaden auch beim Vorversicherer versichert gewesen wäre. Zeigt sich später, dass weder dieser Vertrag zuständig ist noch der Vorversicherer leisten muss, kann der Versicherer die gezahlten Leistungen zurückverlangen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn unklar ist, ob mein Schaden noch zum alten oder schon zum neuen Vertrag gehört?
Der Versicherer beruft sich dann nicht darauf, dass kein Versicherungsschutz besteht, sondern klärt die zeitliche Zuordnung und Zuständigkeit mit dem Vorversicherer.
Wann geht der Versicherer in Vorleistung?
Er geht in Vorleistung, wenn keine Einigung mit dem Vorversicherer erzielt werden kann und zugleich feststeht, dass der Schadensfall auch nach den Vertragsbestimmungen des Vorversicherers versichert wäre. Die Regulierung erfolgt dann auf Basis dieser Bestimmungen.
Kann ich bereits erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen müssen?
Ja. Stellt sich heraus, dass der Versicherungsfall nicht in den versicherten Zeitraum dieses Vertrages fällt und der Vorversicherer ebenfalls ganz oder teilweise leistungsfrei ist, kann der Versicherer die erbrachten Leistungen zurückfordern.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025