Bei der andsafe Hundehaftpflicht greift die Besserstellungsprüfung nicht bei vorsätzlichem Verhalten, beim Halten oder Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, bei Schadenleistungen ohne Haftungsgrundlage sowie bei Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Auch Versicherungsfälle, die unter Sanktionen oder Embargos der EU, Deutschlands oder der USA fallen, bleiben ausgeschlossen.
Im Rahmen der Besserstellungsprüfung besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang ein Vortrag besteht, für:
- vorsätzliches Verhalten,
- das Halten und den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- Schadenleistungen ohne Haftungsgrundlage (zum Beispiel Neuwertentschädigung),
- Haftpflichtansprüche aus Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland fallen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Auch im Rahmen der Besserstellungsprüfung gibt es Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzliches Verhalten, das Halten und Nutzen versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Leistungen ohne Haftungsgrundlage sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Ebenso ausgeschlossen sind Versicherungsfälle, die unter Sanktionen oder Embargos der EU, Deutschlands oder – unter bestimmten Voraussetzungen – der USA fallen.
Häufige Fragen
Ist vorsätzliches Verhalten bei der Besserstellungsprüfung mitversichert?
Nein. Für vorsätzliches Verhalten besteht im Rahmen der Besserstellungsprüfung kein Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch für versicherungspflichtige Fahrzeuge?
Nein. Das Halten und der Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sind ausgeschlossen.
Wie wird mit Sanktionen und Embargos umgegangen?
Versicherungsfälle, die unter Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland fallen, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für entsprechende Sanktionen der USA gegenüber anderen Staaten, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Sind Schadenleistungen ohne Haftungsgrundlage abgedeckt?
Nein. Schadenleistungen ohne Haftungsgrundlage, wie zum Beispiel eine Neuwertentschädigung, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025