Bei der Hundehaftpflicht von andsafe kann der Versicherer verlangen, einen Haftpflichtanspruch durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich zu erledigen; scheitert diese Erledigung am Verhalten des Versicherungsnehmers, trägt der Versicherer den dadurch entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht mehr.
Verlangt der Versicherer die Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich, und scheitert diese Erledigung an Ihrem Verhalten, dann gilt Folgendes:
Der Versicherer muss nicht für den Mehraufwand aufkommen, der ab der Weigerung entsteht. Dies betrifft den zusätzlichen Aufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schadenfall durch Anerkenntnis, Zahlung oder einen Vergleich beenden möchte und der Versicherungsnehmer sich dem verweigert, trägt der Versicherer nicht die zusätzlichen Kosten, die durch diese Weigerung entstehen. Betroffen sind Mehrkosten bei der Entschädigungsleistung, bei Zinsen und bei sonstigen Kosten ab dem Zeitpunkt der Weigerung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mich weigere, einen Schaden wie vom Versicherer gewünscht zu regeln?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten, muss der Versicherer den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand nicht übernehmen.
Welche zusätzlichen Kosten muss der Versicherer bei meiner Weigerung nicht tragen?
Der Versicherer kommt nicht für den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten auf, der ab dem Zeitpunkt der Weigerung entsteht.
Ab wann greift der Wegfall der Mehrkostenübernahme?
Er greift ab dem Zeitpunkt der Weigerung, also für den Mehraufwand, der von der Weigerung an entsteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025