Bei der Hundehaftpflicht von andsafe muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall alles Zumutbare unternehmen, um den Schaden abzuwenden oder gering zu halten, und Weisungen des Versicherers befolgen; notwendige Aufwendungen zur Schadenabwendung werden unter bestimmten Voraussetzungen erstattet, während Einsätze der öffentlichen Hand wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei nicht versichert sind.
Sie müssen alles Ihnen Zumutbare tun, um den Schaden abzuwenden oder gering zu halten. Erteilen wir Ihnen dazu Weisungen, müssen Sie diese befolgen.
Sind zur Abwendung oder Minderung des Schadens Aufwendungen notwendig, erstatten wir Ihnen diese, wenn
- Sie die Aufwendungen auf unsere Veranlassung hin getätigt haben oder
- Sie die Aufwendungen nach den Umständen für geboten halten.
Aufwendungen der öffentlichen Hand (zum Beispiel Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei), die im öffentlichen Interesse erbracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden droht oder eingetreten ist, sind Sie verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren dafür zu sorgen, dass der Schaden abgewendet oder möglichst klein bleibt. Weisungen des Versicherers dazu müssen Sie befolgen. Kosten, die dafür nötig sind, werden Ihnen erstattet, wenn sie auf Veranlassung des Versicherers entstanden sind oder Sie sie nach den Umständen für geboten halten. Einsätze der öffentlichen Hand im öffentlichen Interesse sind davon jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ein Schaden eingetreten ist?
Sie müssen alles Ihnen Zumutbare unternehmen, um den Schaden abzuwenden oder gering zu halten. Erteilt der Versicherer dazu Weisungen, müssen Sie diese befolgen.
Werden mir die Kosten für Maßnahmen zur Schadenbegrenzung erstattet?
Notwendige Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens werden erstattet, wenn Sie sie auf Veranlassung des Versicherers getätigt haben oder wenn Sie sie nach den Umständen für geboten halten.
Zahlt die Versicherung die Kosten für Feuerwehr oder Polizei?
Nein. Aufwendungen der öffentlichen Hand wie Feuerwehr, Rettungsdienste oder Polizei, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025