Bei der Hundehaftpflicht von andsafe sind gesetzliche Haftpflichtansprüche von Angehörigen gegen Sie nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Als Angehörige gelten dabei Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie Pflegeeltern und Pflegekinder, wenn diese mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen zählen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben.
Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmung gelten:
- Verwandte 1. und 2. Grades
- Lebenspartner:innen
- Schwiegereltern und Schwiegerkinder
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Voraussetzung ist, dass diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nahe Angehörige Ansprüche gegen Sie stellen, sind diese nicht über die Versicherung abgedeckt. Zu den Angehörigen zählen unter anderem enge Verwandte, Lebenspartner:innen sowie Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder. Der Ausschluss gilt, sofern diese Personen mit Ihnen zusammenwohnen oder mitversichert sind.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche von Familienmitgliedern über die Hundehaftpflicht abgesichert?
Nein. Gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wer zählt hier als Angehöriger?
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
Gilt der Ausschluss für alle genannten Personen automatisch?
Er gilt nur, wenn diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025