Wird ein versicherter Hund von einem fremden Hund verletzt und braucht sofort tierärztliche Hilfe, übernimmt andsafe in der Hundehaftpflicht die akuten Behandlungskosten bis zu 1.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr – vorausgesetzt, die Haftungssituation lässt sich noch nicht abschließend klären oder der Halter des fremden Hundes ist nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar.
Wird ein versicherter Hund durch einen fremden Hund verletzt und muss deshalb akut bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzen wir die anfallenden Behandlungskosten. Der Höchstbetrag liegt bei 1.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Voraussetzung dafür ist eine der folgenden Situationen:
- Eine abschließende Beurteilung der Haftungssituation ist noch nicht möglich.
- Der Halter beziehungsweise die Halterin des fremden Hundes ist nicht mit einem zumutbaren Aufwand zu ermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt ein fremder Hund den eigenen versicherten Hund, kann eine sofortige Tierarztbehandlung nötig werden. In diesem Fall werden die Behandlungskosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr übernommen. Das gilt jedoch nur, wenn noch nicht feststeht, wer haftet, oder wenn der Halter des fremden Hundes nicht mit vertretbarem Aufwand herausgefunden werden kann.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einer akuten Tierarztbehandlung nach einem Hundebiss erstattet?
Die anfallenden Behandlungskosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr ersetzt.
Unter welchen Bedingungen greift die Tierarztkostennotfalldeckung?
Sie greift, wenn ein versicherter Hund durch einen fremden Hund verletzt wird und akut behandelt werden muss – vorausgesetzt, die Haftungssituation ist noch nicht abschließend beurteilbar oder der Halter des fremden Hundes ist nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln.
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Halter des fremden Hundes bekannt ist?
Die Leistung setzt voraus, dass die Haftungssituation noch nicht abschließend beurteilt werden kann oder der Halter des fremden Hundes nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025