Bei der Hundehaftpflicht von andsafe können Sie Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen, wobei die Kündigung am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam wird und über das Kundenportal oder in Textform wie E-Mail oder Brief erklärt werden kann. Verletzen Sie zudem Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls, darf der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
Wenn Sie Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, darf der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Die Kündigung ist auf folgenden Wegen möglich:
- im Kundenportal
- per Textform (z. B. E-Mail, Brief)
Was bedeutet das konkret?
Sie dürfen Ihren Vertrag jederzeit, also an jedem Tag, kündigen. Die Kündigung greift dann am von Ihnen gewählten Tag um 24:00 Uhr und kann bequem über das Kundenportal oder in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen. Umgekehrt darf auch der Versicherer den Vertrag fristlos beenden, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Gefahrenbeseitigung vor einem Versicherungsfall nicht nachkommen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Hundehaftpflicht jederzeit kündigen?
Ja, Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Wie kann ich die Kündigung einreichen?
Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Darf der Versicherer den Vertrag ebenfalls kündigen?
Ja, wenn Sie Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, darf der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025