Wer Welpen hält, ist bei der andsafe Hundehaftpflicht für deren Schäden mitversichert, wenn diese im Geburtsjahr beim versicherten Muttertier bleiben – und das bis zur nächsten Hauptfälligkeit, höchstens jedoch zwölf Monate lang. So sind die neugeborenen Tiere ohne gesonderten Vertrag über die Police des Muttertiers abgesichert.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in von Welpen. Dieser Versicherungsschutz gilt im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- Die Welpen befinden sich in Ihrem Besitz.
- Die Welpen bleiben beim Muttertier.
- Das Muttertier ist über diesen Vertrag versichert.
Was bedeutet das konkret?
Neugeborene Welpen sind über den Vertrag des Muttertiers automatisch mitversichert, ohne dass Sie einen separaten Vertrag benötigen. Dieser Schutz gilt im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, aber nie länger als zwölf Monate. Er greift nur, solange die Welpen in Ihrem Besitz und beim versicherten Muttertier bleiben.
Häufige Fragen
Sind Welpen automatisch über die Hundehaftpflicht des Muttertiers abgesichert?
Ja, Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in von Welpen ist mitversichert, sofern die Welpen in Ihrem Besitz sind, beim Muttertier bleiben und das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für Welpen?
Der Schutz gilt im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, längstens jedoch für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Welche Bedingungen müssen für die Mitversicherung der Welpen erfüllt sein?
Die Welpen müssen in Ihrem Besitz sein, beim Muttertier bleiben, und das Muttertier muss über diesen Vertrag versichert sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025