Bei der Hundehaftpflicht von andsafe werden mehrere Schadenereignisse, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, unter bestimmten Voraussetzungen als ein einziger Versicherungsfall zusammengefasst – etwa wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem Zusammenhang beruhen. Maßgeblich für den Eintritt ist dann der Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls dieser Serie.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie
- auf derselben Ursache beruhen,
- auf gleichen Ursachen mit innerem Zusammenhang beruhen, insbesondere in sachlicher und zeitlicher Hinsicht.
Der Versicherungsfall gilt dann im Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls der Serie als eingetreten.
Was bedeutet das konkret?
Treten während der Laufzeit der Versicherung mehrere Schadenereignisse auf, die miteinander zusammenhängen, werden sie unter bestimmten Voraussetzungen als ein einziger Versicherungsfall behandelt. Das gilt, wenn sie auf derselben Ursache beruhen oder wenn sie auf gleichen Ursachen mit innerem Zusammenhang – vor allem in sachlicher und zeitlicher Hinsicht – beruhen. Als Eintrittszeitpunkt zählt dann der erste Versicherungsfall dieser Serie.
Häufige Fragen
Wann werden mehrere Schadenereignisse als ein einziger Versicherungsfall gewertet?
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem Zusammenhang – insbesondere in sachlicher und zeitlicher Hinsicht – beruhen.
Welcher Zeitpunkt gilt bei einem Serienschaden als Eintritt des Versicherungsfalls?
Als Eintritt gilt der Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls der Serie.
Reicht ein zeitlicher Zusammenhang aus, damit ein Serienschaden vorliegt?
Bei gleichen Ursachen muss ein innerer Zusammenhang bestehen, insbesondere in sachlicher und zeitlicher Hinsicht. Der zeitliche Zusammenhang ist dabei einer der genannten Aspekte dieses inneren Zusammenhangs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025