In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger erfährt, welche Umstände den Anspruch begründen und wer Schuldner ist. Erlangt der Gläubiger diese Kenntnisse grob fahrlässig nicht, so wird er so behandelt, als hätte er die Kenntnis erlangt.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum nicht mit, der zwischen der Anmeldung des Anspruchs und dem Zeitpunkt liegt, in dem unsere Entscheidung der Person, die den Anspruch geltend gemacht hat, in Textform (z. B. per E-Mail) zugegangen ist.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.