In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Auch bei Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten, erbringen wir unsere Ersatzleistung in Euro.
Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen in dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut angewiesen wurde, das zur europäischen Währungsunion gehört.
Bei Versicherungsfällen in den USA und in Kanada rechnen wir die folgenden Aufwendungen auf die Versicherungssumme an: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Schadenermittlungskosten und Reisekosten, die uns selbst entstehen.
Die Anrechnung erfolgt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung hin entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages.