In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Grundsatz
Für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden zahlen wir höchstens das Zweifache der Versicherungssumme. Besonderheiten gelten für die nachfolgend aufgeführten Schäden.
2. Wenn Sie Schlüssel und Codekarten verlieren
Haben Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit fremde Schlüssel oder Codekarten/Keycards für Räume oder Gebäude überlassen bekommen und verlieren Sie diese, ersetzen wir
- die notwendigen Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Änderung/ Neuprogrammierung von Schließanlagen und -systemen;
- die Kosten für eine Anfertigung/Konfiguration neuer Schlüssel/Codekarten und
- die Kosten für eine Objektsicherung (Objektschutz) für einen Zeitraum von maximal 21 Tagen ab dem Tag, an dem der Verlust festgestellt wurde.
Wir zahlen maximal 100.000 Euro je Versicherungsfall und maximal 200.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
3. Wenn Sie andere Sachen des Dienstherrn verlieren
Kommen Ihnen Sachen des Dienstherrn abhanden, die weder Schlüssel noch Codekarten
sind, zahlen wir maximal 2.500 Euro je Versicherungsfall. Beim Verlust von Schlüsseln und
Codekarten gilt Punkt 2.
4. Bei Tätigkeitsschäden
Bei Tätigkeitsschäden zahlen wir maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
5. Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger
Bei Schäden durch Dienstwagen und -anhänger (vgl. Ziffer 4.6) beträgt die Versicherungssumme pro Versicherungsfall und -jahr 25.000 Euro. Beschädigte oder zerstörte Reifen ersetzen wir nur, wenn durch dasselbe Schadenereignis auch andere ersatzpflichtige Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
Bei Schadenersatzforderungen aus Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen von Bundeswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf drei Messbeträge gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes (EZR) begrenzt.
6. Bei Schäden durch den dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen
Bei Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen des Dienstherrn zahlen wir maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.