In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Ändern sich bestehende Risiken während der Vertragslaufzeit, so sind diese zunächst automatisch mitversichert.
Das gilt nur dann nicht, wenn es sich um folgende Risiken handelt:
- Risiken aus dem Halten oder dem Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luftoder Wasserfahrzeugen;
- sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Erst wenn wir Sie dazu auffordern (das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein), müssen Sie uns die neuen Risiken mitteilen. Dazu haben Sie einen Monat Zeit.
Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt der neuen Risiken.
Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob sie in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ein gesonderter Vertrag erforderlich ist, um die Risiken zu versichern.