In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Ein im Ausland eingetretener Schaden, für den Sie nach dem Gesetz haften, ist nur versichert, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und den Schaden verursacht haben
- bei der dienstlichen Teilnahme an einer Ausstellung, einem Kongress, einer Messe oder einem Markt oder
- während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes beliebiger Länge in einem europäischen Land oder
- während eines maximal 12-monatigen Aufenthaltes in einem außereuropäischen Land oder
- durch Ihre dienstliche Tätigkeit im Inland.