In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Entstehen Dritten beim dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen Personen- oder Sachschäden, für die Sie nach dem Gesetz haften, so sind diese versichert.
Ausnahmen gelten in den folgenden Fällen:
- Der Dienstherr kann sich den Schaden anderweitig ersetzen lassen.
- Das Wasserfahrzeug wurde von einer Person genutzt, die dazu nicht berechtigt war.
Nicht berechtigt ist, wer das Fahrzeug führt, ohne dass die verfügungsberechtigte Person dies weiß und will. Sie müssen dafür sorgen, dass nur berechtigte Personen das Fahrzeug nutzen.
- Das Fahrzeug wurde ohne die erforderliche Fahrerlaubnis genutzt. Sie müssen dafür sorgen, dass nur Personen das Wasserfahrzeug nutzen, die die erforderliche Fahrerlaubnis haben.
Beachten Sie, dass unsere Leistung bei Schäden durch den dienstlichen Gebrauch von Wasserfahrzeugen begrenzt ist.