In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Haften Sie gesetzlich für einen Schaden, der durch den Gebrauch eines Dienstwagens oder -anhängers verursacht wurde, so ist der Schaden versichert, wenn
- es sich um den Personen- oder Sachschaden eines Dritten handelt, für den der Dienstherr Sie in Regress nimmt, oder
- der Schaden am Dienstfahrzeug eingetreten ist.
Ausgenommen sind die folgenden Fälle:
- Das Kfz oder der Kfz-Anhänger wurde von einer Person genutzt, die dazu nicht berechtigt war. Nicht berechtigt ist, wer das Fahrzeug nutzt, ohne dass die verfügungsberechtigte Person dies weiß und will. Sie müssen dafür sorgen, dass nur berechtigte Personen das Fahrzeug nutzen.
- Das Fahrzeug wurde unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln geführt.
- Das Fahrzeug ist kettenbetrieben.
- Eine andere Versicherung ist eintrittspflichtig oder es besteht eine andere Möglichkeit für den Dienstherrn, Schadenersatz zu erhalten.
- Die Person, die das Fahrzeug genutzt hat, hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
- Das Fahrzeug wurde auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis genutzt. Sie müssen dafür sorgen, dass nur Personen das Dienstfahrzeug nutzen, die die erforderliche Fahrerlaubnis haben.
- Es wurden ausschließlich die Reifen des Fahrzeugs oder Anhängers beschädigt oder zerstört.