In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wenn Sie durch eine dienstliche Tätigkeit fremde Sachen schädigen, sind sowohl die Sachschäden versichert als auch Vermögensschäden, die sich aus den Sachschäden ergeben.
Voraussetzung ist, dass einer der folgenden Punkte vorliegt:
- Sie haben die beschädigten Sachen zur Durchführung Ihrer Tätigkeit als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche oder dergleichen benutzt.
- Sie haben Sachen beschädigt, die sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Sind zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen getroffen worden, um diese Schäden zu vermeiden, liegt kein Tätigkeitsschaden vor.
- Sie haben die beschädigten Sachen bearbeitet, repariert, befördert, geprüft oder sind in anderer Weise direkt an ihnen tätig geworden.
Tätigkeitsschäden an unbeweglichen Sachen liegen nur dann vor, wenn die Sachen oder Teile von ihnen
- unmittelbar von der Tätigkeit betroffen gewesen sind oder
- unmittelbar benutzt worden sind oder
- sich bei der Tätigkeit in Ihrem unmittelbaren Einwirkungsbereich befunden haben.
Beachten Sie, dass unsere Leistung bei Schäden durch dienstliche Tätigkeiten begrenzt ist.