In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt für Versicherungsfälle, die nach Beendigung der Versicherung eingetreten sind, folgendes:
Nachdem Sie aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, besteht noch fünf Jahre Versicherungsschutz. Versicherungsfälle, die in diesen Zeitraum fallen, werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsbeendigung eingetreten.
Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich danach, was zuletzt vertraglich vereinbart war.
Dabei zahlen wir maximal den unverbrauchten Teil der Jahreshöchstersatzleistung und für den einzelnen Versicherungsfall maximal die Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung beendet wurde.
Die Regelungen zur Nachhaftung gelten nicht, wenn Sie aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden sind bzw. Ihnen außerordentlich gekündigt wurde.