In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie einem Dritten durch ein dienstliches Fehlverhalten einen Schaden zugefügt haben, für den Sie möglicherweise aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen aufkommen müssen.
Das Fehlverhalten muss in die Laufzeit des Versicherungsvertrages fallen. Bei Vermögensschäden, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen, gilt Gleiches für den Eintritt des Schadens.
Zum Versicherungsschutz nach Beendigung des Versicherungsvertrages.