In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Personen- und Sachschäden
Versichert sind Personen- und Sachschäden, die unmittelbar auf ein Fehlverhalten im Dienst zurückzuführen sind, vorausgesetzt das Fehlverhalten fällt in die Laufzeit des Versicherungsvertrages.
Das Fehlverhalten ist in diesem Fall das Schadenereignis.
2. Vermögensschäden
Vermögensschäden sind versichert, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Der Schaden folgt aus einem Personen- oder Sachschaden
- Der Schaden beruht unmittelbar auf einem Fehlverhalten im Dienst und sowohl Fehlverhalten als auch Schaden sind zu einem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Versicherungsvertrag bestand. Ist der Schaden erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages eingetreten, besteht Versicherungsschutz, wenn er uns innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsende mitgeteilt wird.
- Der Schaden ist dadurch entstanden, dass Sie während der Laufzeit des Versicherungsvertrages bei der dienstlichen Verwendung personenbezogener Daten gegen Datenschutzgesetze verstoßen haben.