In der Diensthaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgendes:
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich genannten Versicherungsnehmers aus der dienstlichen Tätigkeit als Beamter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes.