In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes.
1. Beseitigung von Gefahren vor Eintritt eines Versicherungsfalls
Wenn wir von Ihnen verlangen, dass Sie innerhalb einer angemessenen Frist eine Gefahr beseitigen, müssen Sie dies tun, sofern es Ihnen zumutbar ist. Bei der Frage der Zumutbarkeit sind unsere und Ihre Interessen gegeneinander abzuwägen.
2. Mitteilung eines Versicherungsfalls
Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
3. Schadensbegrenzung
Sie müssen alles Ihnen Zumutbare tun, um den Schaden abzuwenden bzw. gering zu halten. Sofern wir Ihnen hierzu Weisungen erteilen, müssen Sie diese befolgen. Sind für die Abwendung oder Minderung des Schadens Aufwendungen notwendig, erstatten wir Ihnen diese, wenn
- Sie die Aufwendungen auf unsere Veranlassung hin getätigt haben oder
- die Aufwendungen nach den Umständen für geboten halten durften.
Aufwendungen der öffentlichen Hand (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei), die im öffentlichen Interesse erbracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
4. Mitwirkung bei der Schadenermittlung
Damit wir unserer Leistungsverpflichtung aus diesem Versicherungsvertrag nachkommen können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen:
- Sie müssen uns alle Untersuchungen über die Schadenursache und höhe sowie den Umfang unserer Leistungspflicht erlauben und sofern das zumutbar ist, diese Untersuchungen auch unterstützen.
- Sie müssen uns jederzeit wahrheitsgemäß und zeitnah Auskünfte erteilen.
- Sie müssen uns alle Umstände mitteilen, die aus unserer Sicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind.
- Sie müssen uns Unterlagen zum Schadensfall (z. B. Schadenanzeige, Schilderungen, Belege, Gutachten) jeweils im Original zukommen lassen.
5. Informationspflichten
Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn
- ein Haftpflichtanspruch gegen Sie erhoben wird;
- aus Anlass des Schadens ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwaltliches Verfahren gegen Sie eingeleitet wird;
- ein Mahnbescheid gegen Sie erlassen wird;
- Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
6. Einlegen von Rechtsmitteln
Gegen einen Mahnbescheid oder Verwaltungsverfügungen, in denen es um Schadenersatz geht, müssen Sie fristgerecht Widerspruch bzw. andere, vergleichbare Rechtsmittel einlegen. Das gilt auch dann, wenn wir Sie nicht ausdrücklich dazu auffordern.
7. Mitwirkung bei Beauftragung eines Rechtsbeistands
Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist es unsere Aufgabe, die Prozessführung zu übernehmen. Dazu beauftragen wir in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Die Kosten tragen wir nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen. Sie müssen der beauftragten Person eine Vollmacht erteilen und alle notwendigen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung stellen.
8. Keine Täuschung über Tatsachen
Sie dürfen uns nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht arglistig über Tatsachen täuschen, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe wir zur Leistung verpflichtet sind.