In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
Grob fahrlässig verursachte Schäden sind dagegen versichert.
2. Schadensfälle von Angehörigen und wirtschaftlich verbundenen Personen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben. Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind Verwandte des 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und - kinder, sofern sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen nach Punkt 1. gehören.
3. Ansprüche von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern, Betreuern und Vermögensverwaltern
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die von Ihren Liquidatoren oder von Personen
geltend gemacht werden, deren Aufgabe Ihnen gegenüber die Zwangs- und Insolvenzverwaltung, Betreuung oder Vermögensverwaltung ist.
4. Mangelhaftigkeit von Erzeugnissen
Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit Erzeugnissen, die Sie in den Verkehr gebracht haben, oder mit Leistungen, die Sie erbracht haben, sofern Sie wussten, dass diese mangelhaft waren.
5. Ansprüche aus der Vertragserfüllung
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus der Erfüllung von Verträgen. Gleiches gilt für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrages oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.5.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben, wenn die Ursache der Schäden in der Herstellung oder Lieferung liegt.
Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache führt.
7. Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen, wenn die Ursache der Schäden in der Leistung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt und diese die gesamte Leistung zunichte macht.
8. Übertragung von Krankheiten
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Personenschäden, die daraus resultieren, dass Sie eine andere Person mit einer Krankheit angesteckt haben. Gleiches gilt für Sachschäden, die durch Krankheiten von Tieren entstanden sind, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten oder von Ihnen veräußert wurden. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
9. Schäden durch Überschwemmungen
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich aus den Sachschäden ergeben.
10. Ansprüche im Zusammenhang mit Kfz
Nicht versichert sind Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kfz oder Kfz-Anhängers, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.