In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, werden wir in einem Versicherungsfall nicht einwenden, dass der Schaden durch eine Gefälligkeitshandlung entstanden und deshalb eine gesetzliche Haftung Ihrerseits nicht gegeben ist. Bei der Leistung berücksichtigen wir ein mögliches Mitverschulden weiterer Personen.
Nicht versichert sind Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, arbeitgebenden Unternehmen und öffentlichen Dienststellen aus Lohnfortzahlungen.