In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wurden Schäden durch mitversicherte minderjährige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leisten unabhängig von einer gesetzlichen Haftpflicht, wenn
- keine Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung vorliegt;
- Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und
- der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht
übersteigt.
Ein mögliches Mitverschulden weiterer Personen wird bei der Leistung berücksichtigt.
Nicht versichert sind Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, arbeitgebenden Unternehmen und öffentlichen Dienststellen aus Lohnfortzahlungen.
Ein geschädigter Dritter kann aus dieser Regelung keinen Anspruch herleiten.