In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers bzw. der Schädigerin
Die vorliegende Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die Dritte gegen Sie geltend machen, weil Sie ihnen einen Schaden zugefügt haben. Diesen wichtigen Versicherungsschutz erweitern wir insofern für Sie, als wir auch gesetzliche Haftpflichtansprüche absichern, die Ihnen gegen Dritte zustehen. Voraussetzung ist, dass diese Personen die Forderungen, die Sie gegen sie geltend machen, wegen Zahlungsunfähigkeit nicht oder nicht vollständig begleichen können.
Wir stellen Sie dann so, als hätten die Personen eine vergleichbare Privathaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen, die denselben Versicherungsumfang hat wie der vorliegende Versicherungsvertrag oder alternativ eine Versicherung als
- Hundehalter:in;
- Halter:in von Reit- und Zugtieren;
- Veränderung der Lebenssituation die zu einem Tarifwechsel führt;
- Haus- und Grundbesitzer:in und Inhaber:in von Anlagen zur Lagerung von Heizöl;
- Bauherr:in von privat genutzten Bauvorhaben;
2. Bei Schäden infolge bestimmter Straftaten
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schadenersatzansprüche, denen eine vorsätzlich begangene Körperverletzung, Tötung oder Sachbeschädigung durch einen Dritten zugrunde liegt.
Wir leisten in diesem Fall, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Person, die die Straftat begangen bzw. den Schaden verursacht hat, ist namentlich bekannt.
- Es liegt ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich gegen die Person vor.
- Die Vollstreckung des Titels blieb ohne Erfolg. Eine Vollstreckung ist nicht notwendig, wenn die betroffene Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Alternativ genügt es, wenn offensichtlich oder zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird, und wir auf eine Vollstreckung verzichten.
- Sie haben Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Person, welche die Tat begangen bzw. den Schaden verursacht hat, vorher an uns abgetreten.
3. Leistungsausschlüsse
Neben den zu diesem Versicherungsvertrag geltenden Ausschlüssen, besteht kein Versicherungsschutz für
- Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind;
- Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Schäden an Immobilien, soweit diese über eine bestehende Wohngebäude- und/oder Hausratsversicherung versichert wären (unabhängig vom Bestehen einer solchen Versicherung);
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung, wenn Sie Immobilien vermietet haben;
- Ansprüche aus Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung;
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger verpflichtet ist.