In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Ausland zur Hinterlegung einer Kaution aufgefordert werden, kommen wir dieser Aufforderung für Sie nach.
Sie müssen die von uns geleistete Kautionszahlung ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn
- die Kaution als Strafe oder Geldbuße einbehalten wird;
- wenn die Kaution Schadenersatzansprüche absichern soll, die durch Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht versichert sind;
- Sie die Kaution verfallen lassen;
- die Kaution höher ist als der tatsächliche Schadenersatz.
Sofern mit der Kaution bestimmte Verhaltensregeln oder Nachweispflichten verbunden sind, haben Sie diese einzuhalten bzw. zu erbringen, sofern dies nach den konkreten Umständen zumutbar ist. Können Sie geforderte Belege oder Fristen nicht einhalten, sodass die Gefahr besteht, dass die Kaution verfällt, haben Sie sich unverzüglich mit uns abzustimmen.