In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, weil Sie durch Ihr Verhalten oder als Eigentümer:in/Mieter:in einer mitversicherten Immobilie einen Fehlalarm ausgelöst haben.
Versichert sind hierbei
- Schäden an gemieteten Sachen und Räumen, die durch den Einsatz der Rettungskräfte
verursacht werden (z. B. Türaufbruch); - Folgeschäden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fehlalarm stehen
(z. B. Betriebsunterbrechung, Verdienstausfall), auch wenn es sich um reine Vermögensschäden handelt; - Kostenerstattung der Rettungsdienste, sofern sich aus den jeweiligen landesrechtlichen oder kommunalrechtlichen Bestimmungen ergibt, dass Sie die Kosten tragen müssen.Insofern darf es sich auch um öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche handeln.
Haben Sie einen Alarm ausgelöst, obwohl Sie wussten, dass keine Notsituation vorliegt, besteht kein Versicherungsschutz.