In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Haben Sie fremde Schlüssel oder Codekarten/Keycards überlassen bekommen (z. B. Schlüssel einer gemieteten Immobilie, Hotelschlüssel, Zugangskarten für Ihren Arbeitsplatz oder Schließfachschlüssel) und verlieren Sie diese, ersetzen wir
- die notwendigen Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Änderung/Neuprogrammierung von Schließanlagen und -systemen;
- die Kosten für eine Anfertigung/Konfiguration neuer Schlüssel/Codekarten;
- die Kosten für kurzfristig notwendige Maßnahmen (z. B. Notschloss, Kosten eines
Schlüsseldienstes für Notöffnungen); - die Kosten für eine Objektsicherung (Objektschutz) für einen Zeitraum von maximal 21 Tagen ab dem Tag, an dem der Verlust festgestellt wurde;
- die Kosten für Folgeschäden durch die Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen, sofern hierfür nicht gleichartiger Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht.
Handelt es sich um Schlüssel, die Sie als Miteigentümer:in einer Gemeinschaft verwenden, die über gemeinsames Wohnungseigentum verfügt, sind auch die Kosten für notwendige Maßnahmen an Schlössern und Schließanlagen solcher Anlagen versichert, die Gemeinschaftseigentum sind. In diesen Fällen verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung um Ihren Miteigentumsanteil.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für das Abhandenkommen der Schlüssel nicht gesetzlich haftbar gemacht werden können, weil Ihnen die Schlüssel z. B. geraubt oder gestohlen wurden oder der Verlust auf einer Unterschlagung beruht.
Können Sie in diesem Fall als Schlüsselinhaber:in oder -eigentümer:in allerdings aus einem anderen Versicherungsvertrag gleichartigen Versicherungsschutz erlangen, so geht der Schutz aus dieser fremden Versicherung vor.
Nicht versichert ist das Abhandenkommen von
- Kfz-Schlüsseln jeglicher Art einschließlich Kfz-Anhängern;
- Schlüsseln, die Sie im Rahmen bzw. für die Ausübung Ihrer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit erhalten haben
Die Höchstersatzleistung für das Abhandenkommen von Schlüsseln und für mitversicherte Folgeschäden ist auf 250.000 Euro je Versicherungsfall und auf 500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.