In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuung bzw. dem Führen fremder Hunde, Reit- und Zugtiere.
Bei den Reit- und Zugtieren ist auch das gelegentliche Reiten der Tiere bzw. die Nutzung fremder Kutschen mitversichert. Das gilt auch für sogenannte Reitbeteiligungen in Gestalt einer reinen Kostenbeteiligung.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:
- Sie hüten die Tiere nicht gewerblich.
- Die Hunde bzw. Reit- und Zugtiere werden nicht von mitversicherten Personen gehalten.
- Sie sind nicht Miteigentümer:in der Tiere.
Erleidet der Halter oder die Halterin des Tieres einen Personenschaden, während Sie das Tier betreuen, so ist dieser mitversichert. Versicherungsschutz für Sachschäden besteht dagegen nur insoweit, als es sich um die Verletzung, das Abhandenkommen oder den Tod des betreuten Tieres handelt.
Für Schäden an fremden Kutschen und sonstigen fremden Reitutensilien (z. B. Sattel, Zaumzeug) besteht kein Versicherungsschutz.