In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in folgender eigener Tiere:
- Haustiere (z. B. Katzen, Vögel);
- exotische Tiere (z. B. Schlangen, Spinnen), sofern Sie für die Haltung dieser Tiere eine behördliche Genehmigung nachweisen können. Mitversichert ist der Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Suchen bzw. Wiedereinfangen der Tiere bis zu einem Betrag von 5.000 Euro je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Aufwendungen im Sinne dieser Bestimmung sind solche Kosten, die nachweislich und ausschließlich durch das Suchen und Wiedereinfangen der Tiere durch Dritte (z. B. Feuerwehr, Polizei) entstehen;
- Weidetiere, die privat gehalten werden (z. B. Schafe, Ziegen);
- Assistenzhunde (z. B. Begleit- und Blindenhunde), sofern diese nachweislich als Assistenzhunde ausgebildet wurden und eingesetzt werden oder aus Alters- und/oder Krankheitsgründen nicht mehr eingesetzt, aber weiterhin von Ihnen gehalten werden.
Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Ihre Haftpflicht aus dem Halten von Hunden, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren.
Das Risiko der gesetzlichen Haftflicht aus der Haltung dieser Tiere kann nur über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden, die speziell die Risiken der Tierhaltung absichert.