In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen (z. B. Modellflugzeuge, Spielzeugdrachen).
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Flugmodelle mit und ohne Motor sowie Drohnen, sofern diese
- ausschließlich privat genutzt werden
- das Startgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt und
- bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird.
Für Schäden durch Drohnen ist die Höchstersatzleistung pro Schadensfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderziehungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt.
Ausgenommen ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhanden-kommen der genannten Fahrzeuge.